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Lehrerstimmen:

Der Wandertag zum Waldseilgarten trug nachhaltig zur Verbesserung der Sozialkompetenz jedes Einzelnen (auch der Lehrer) bei. Super - sehr empfehlenswert! [Mehr…]

Benutzerregeln für den Waldseilgarten Oberaudorf Hocheck

Einverständniserklärung für Eltern

Der Waldseilgarten Hocheck ist eine Hochseilgartenanlage, die baumschonend in den natürlichen Bergwald integriert ist. Der Seilparcours beläuft sich auf einer Höhe zwischen 2 – 12 Meter Höhe und ist für Kinder ab 6 Jahren geeignet. Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres muss, um den Parcours begehen zu dürfen, immer eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.

Download: Waldseilgarten Einverständniserklärung für Eltern

Ihr bewegt Euch auf der ganzen Anlage eigenverantwortlich.
Bitte geht äußerst achtsam und konzentriert mit euch und dem Sicherungssystem um.

Ohne Sicherung besteht akute Absturzgefahr. Ein Absturz kann schwere Verletzungen zur Folge haben oder tödlich sein. Vor der Benutzung des Waldseilgartens, muss jeder Teilnehmer die Sicherheitseinweisung bei einem Trainer durchlaufen!

Waldseilgartenregeln:

In der gesamten Anlage gilt Rauchverbot. Rauchen im Gurt ist verboten. Die Sicherheitsausrüstung (Gurt, Helm und Selbstsicherung mit 2 Sicherheitskarabinern) ist nicht übertragbar. Sollte die Ausrüstung abgelegt werden (Toilettenbesuch), muss sie vor dem Weiterklettern von einem Trainer erneut kontrolliert werden.

Jeder Besucher muss gesund sowie physisch und psychisch normal belastbar sein. Unter Alkohol- Drogeneinfluss ist der Besuch untersagt. Über evlt. Krankheiten, gesundheitliche Einschränkungen, Allergien usw. informiert bitte die Trainer. Den Anweisungen der Trainer im Waldseilgarten ist unbedingt und sofort Folge zu leisten.

Nach der Einweisung seid ihr selbst für die korrekte Sicherung verantwortlich. Beachtet unsere Beschilderung und alle Sicherheitsregeln. Handelt verantwortungsvoll! Beim bewegen in der Anlage sind grundsätzlich immer beide Karabiner im Sicherungssystem eingehängt. Stößt man auf einen „Umhängepunkt“, bleibt immer ein Karabiner eingehängt. Niemals beide Karabiner gleichzeitig aushängen!

Umgehängt werden darf nur auf den Plattformen, nicht in den Übungen. Bevor ihr zu klettern beginnt, müssen alle Taschen geleert werden (Handy, Fotoapparat, usw….). Herunterfallende Gegenstände können beschädigt werden oder andere Besucher verletzen. Die Benutzung von Fotoapparaten, Handys usw. in dem Parcours ist verboten. Für abgegebene Garderobe oder Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

Die Begehungszeit beträgt maximal 3 Stunden und beginnt nach der Sicherheitseinweisung. Danach wird pro angefangene Stunde ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 5 € berechnet. Die aktuellen Öffnungszeiten vom Waldseilgarten Hocheck hängen an der Hütte aus und sind auf unserer Homepage nachzulesen. Falls die 3 Stunden Begehungszeit auf Grund der Öffnungszeiten nicht ausgenutzt werden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Verlängerung der Öffnungszeiten.

Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittgeldes bei vorzeitiger, wetterbedingter Schließung der Anlage (Sturm, Gewitter, starker Regen, Hagel, usw….). Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die Benutzerregeln aufmerksam gelesen und verstanden habe und stimme den aufgeführten Geschäftsbedingungen zu. Ebenso bestätige ich, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen einen Waldseilgartenbesuch bestehen. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln übernimmt der Walseilgarten Hocheck keine Haftung. Sollten Fragen oder Unklarheiten bestehen, wendet euch vor der Einweisung an das Waldseilgartenpersonal.

Bitte auf der Rückseite unterschreiben!

Kinder unter 14 Jahren ist die Begehung des Waldseilgartens nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Jeder Erwachsene kann bis zu 5 Kinder (Greifhöhe über 1,80m) beaufsichtigen. Kinder die keine Greifhöhe von 1,80m haben, benötigen eine erwachsene Begleitperson, die ihnen bei Bedarf beim Umklinken des Sicherungssystems hilft. Erwachsene Begleitpersonen sind in hohem Maße für die Sicherheit der Kinder mitverantwortlich. Sie haben auf den richtigen Umgang mit dem Sicherungsmaterial bei sich und den Kindern zu achten.

Die Aufsicht stellt eine Teilaufsicht dar, welche der Erwachsene zusätzlich zur Aufsicht unserer Sicherheitstrainer übernimmt.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Mit meiner Unterschrift stimme ich den Benutzerregeln des Waldseilgarten Hocheck zu. Mit meiner Unterschrift erlaube ich meinem Kind den Waldseilgarten zu besuchen.